Wir betreuen seit 2014 mehrere Firmen im Raum Dresden bzw. im Dresdner Norden.
Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.
Es können Maßnahmen steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierzu zählen
- Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse),
- nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen und
- Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld "gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil".
Vor Ort in den Firmen bieten wir Präventionskurse, wie Rückenschulen, Pilates, Yoga, Funktionelles Training in Bewegungsketten, Rückentraining (Schwerpunkt Kraft) und Fascientraining (alle Kurse ZPP - gelistet) als Einzel- oder Gruppentherapie an.
Wir würden uns freuen Ihnen ein individuelles Angebot zukommen zu lassen.